Guten Menschen Gesellschaft zu leisten ist die beste Methode, selbst ein guter Mensch zu werden.
(Miguel de Cervantes, 1547-1616, span. Dichter)
Besondere Kompetenz haben wir in der Beratung von NGOs, Vereinen und Verbänden mit gemeinnützigen und/oder mildtätigen Zielsetzungen aber auch in der Beratung anderer gemeinnütziger/mildtätiger Körperschaften (gemeinnützige GmbH, Fonds und Stiftungen nach Bundes/Landesstiftungs- und Fondsgesetzen) bzw. Körperschaften OHNE erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung entwickelt. Der Bogen, der von uns betreuten Einheiten spannt sich von Organisationen, welche im wissenschaftlichen Bereich bzw. als Forschungseinrichtungen tätig sind, über Organisationen, welche im Bereich der Entwicklungshilfe, im Bereich der Alten- und Krankenpflege, der Flüchtlingsbetreuung, der Kinder- und Jugendfürsorge bzw. Ausbildung tätig sind sowie Sportorganisationen bis hin zu Organisationen, deren gemeinnütziger Zweck sich aus ihrem kulturell/künstlerischem oder ihrem gesellschaftspolitischem Auftrag ergibt.
Vereinbarung eines kostenlosen Erstgesprächstermin
Folgende besondere, spezifisch für solche Organisationen relevante Auftragsbereiche decken wir ab:
Steuerliche Beratung zu allen Fragen in Zusammenhang mit den abgabenrechtlichen Begünstigungen für gemeinnützige/mildtätige Körperschaften
Abgabenrechtliche/steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung zu allen Fragen in Zusammenhang mit der Beschäftigung (im weitesten Sinne) durch abgabenrechtlich begünstigte Organisationen
Begutachtung von Statuten unter dem Aspekt der Gesetzeslage und Rechtsprechung zu den abgabenrechtlichen Begünstigungen bzw. für Organisationen, welche ein Spendegütesiegel bzw. eine Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen anstreben
Erstellung von Abschlüssen (Einnahme/Aufgabenrechnung mit Vermögensaufstellung, Jahresabschluss) nach Maßgabe der Regelungen des VerG
Durchführung von Rechnungsprüfungen/Abschlussprüfungen gem. § 22 VerG
Durchführung freiwilliger Abschlussprüfungen (wie von zB Subventionsgebern gefordert)
Durchführung von Prüfungen nach Maßgabe der Richtlinien der Europäischen Kommission über die Abwicklung von EU-Projekten
Durchführung sonstiger Prüfungshandlungen (zB auftrags Nachbar in Not) hinsichtlich durchgeführter Vorhaben/Projekte
Durchführung von Prüfungen zur Erlangung des Spendegütesiegels
Durchführung von Prüfungen zur Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen